GARALOG

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1 · Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Garalog durch Betriebe. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Garalog richtet sich an Unternehmen; Konsumentenrecht findet keine Anwendung.

2 · Leistung

Wir stellen Garalog als Webanwendung unter einer eigenen Adresse der Form ihre-garage.garalog.ch bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf dieser Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Wir streben eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster. Eine darüber hinausgehende Zusicherung besteht nicht.

3 · Testphase

Die ersten 30 Tage sind kostenlos und unverbindlich. Wird die Nutzung in dieser Zeit beendet, entstehen keine Kosten – weder für das Abonnement noch für die Einrichtung. Die einmalige Einrichtungspauschale wird erst mit dem Beginn des Abonnements nach der Testphase fällig.

4 · Preise und Zahlung

Das Abonnement beträgt CHF 89.– pro Monat und Garage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird je nach vereinbartem Intervall monatlich oder jährlich im Voraus gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug können wir den Zugang nach vorgängiger Mahnung sperren.

Für die Einrichtung wird einmalig CHF 490.– zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Sie umfasst die Konfiguration des Betriebs, die Ersterfassung der Fahrzeuge, Kunden und Standorte sowie 10 Stunden Schulung und Support. Nicht bezogene Schulungsstunden verfallen nach 12 Monaten und werden nicht vergütet.

Die Einrichtungspauschale gilt bereits erbrachte Arbeit ab – Konfiguration, Datenerfassung und Schulung. Sie wird deshalb bei einer Kündigung weder ganz noch anteilig zurückerstattet. Das Abonnement selbst bleibt monatlich kündbar.

5 · Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft monatlich und kann von beiden Seiten auf Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die einmalige Einrichtungspauschale wird dabei nicht zurückerstattet, da sie bereits erbrachte Arbeit abgilt. Die Kündigung erfolgt in Textform an kontakt@garalog.ch.

6 · Daten der Kundin oder des Kunden

Alle in Garalog erfassten Daten gehören dem Betrieb. Wir bearbeiten sie ausschliesslich zur Erbringung der Leistung. Vor Ende des Vertrags kann der Betrieb jederzeit einen vollständigen Datenexport erstellen. Nach Vertragsende löschen wir die Daten nach 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

7 · Pflichten des Betriebs

Der Betrieb hält Zugangsdaten geheim, richtet für jede Person ein eigenes Login ein und stellt sicher, dass die Erfassung von Fotos, Unterschriften und Kundendaten datenschutzkonform erfolgt – insbesondere, dass die betroffenen Personen informiert sind.

8 · Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust haften wir nicht, sofern der Verlust nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückgeht und trotz zumutbarer Sicherung eingetreten ist.

9 · Änderungen

Wir können diese Bedingungen anpassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; andernfalls kann er auf diesen Zeitpunkt kündigen.

10 · Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Cham.